Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / Deutschland
Einreichungsfrist: 10-Okt-2024
Kategorie: Stipendium
(c) Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteure (Host) können sich für das Jahr 2025 um die Durchführung von maximal einjährigen Fellowships bewerben, mit denen sie Künstler:innen den Zugang ins Berufsleben erleichtern wollen, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder wollen.
Die Fellowships sollen eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem oder der antragstellenden Kulturakteur/in ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst und Kultur tätig sind. Die oder der als Fellow tätige Künstlerin bzw. Künstler sollte eine künstlerische bzw. kreative Ausbildung/Studium abgeschlossen haben und/oder beruflich als Künstlerin oder Künstler tätig gewesen sein und dies entsprechend nachweisen können.
Der oder die antragstellende Host muss mit dem Fellow einen Vertrag (z.B. Stipendien-, Arbeits-, Honorar- oder Werkvertrag) über die künstlerische bzw. kreative Tätigkeit abschließen.
Im Rahmen des Fellowships soll der oder die Fellow je nach individuellem Bedarf durch begleitende Aktivitäten beim Aufbau einer beruflichen Perspektive durch den oder die Host unterstützt werden.
Gefördert wird jedes Fellowship für max. 12 Monate mit bis zu 2.500,- Euro pro Monat zur Finanzierung projektbezogener Kosten.
Die Fellowships sollen eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem oder der antragstellenden Kulturakteur/in ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst und Kultur tätig sind. Die oder der als Fellow tätige Künstlerin bzw. Künstler sollte eine künstlerische bzw. kreative Ausbildung/Studium abgeschlossen haben und/oder beruflich als Künstlerin oder Künstler tätig gewesen sein und dies entsprechend nachweisen können.
Der oder die antragstellende Host muss mit dem Fellow einen Vertrag (z.B. Stipendien-, Arbeits-, Honorar- oder Werkvertrag) über die künstlerische bzw. kreative Tätigkeit abschließen.
Im Rahmen des Fellowships soll der oder die Fellow je nach individuellem Bedarf durch begleitende Aktivitäten beim Aufbau einer beruflichen Perspektive durch den oder die Host unterstützt werden.
Gefördert wird jedes Fellowship für max. 12 Monate mit bis zu 2.500,- Euro pro Monat zur Finanzierung projektbezogener Kosten.
Bewerbungsgebühr: keine Gebühr angegeben
Altersbeschränkung: keine Angabe
Regionale Beschränkung: nur Personen aus Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst und Kultur tätig sind können sich bewerben