Bewerbungsfrist: 15. Januar eines jeden Jahres
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"Hochbegabte deutsche Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romano, dem Deutschen Studienzentrum in Venedig und der Villa Romana in Florenz gefördert werden.
Für jüngere Künstlerinnen und Künstler besteht außerdem die Möglichkeit, sich für ein Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris zu bewerben.
Künstlerförderung in deutschen Einrichtungen in Italien
Durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (ein Jahr) oder der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano (drei Monate) wird außergewöhnlich qualifizierten und begabten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, sich künstlerisch weiter zu entwickeln. Während ihres Aufenthaltes sind die Stipendiatinnen und Stipendiaten eng eingebunden in das römische und italienische Kulturleben vor Ort.
Im Deutschen Studienzentrum in Venedig werden sowohl wissenschaftliche als auch künstlerische Projekte gefördert, die einen Bezug zu Venedig aufweisen. Jedes Jahr können acht besonders begabte, junge Künstlerinnen und Künstler ein Stipendium für jeweils drei Monate erhalten.
Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.
Ein Ort der deutschen Kunst in Italien ist auch die Villa Romana in Florenz. Jedes Jahr vergibt das Haus den Villa-Romana-Preis für ein zehnmonatiges Stipendium, das zur Hälfte aus dem Etat der Kulturstaatsministerin finanziert wird. Informationen zur Bewerbung erhalten Sie
Künstlerförderung in der Cité Internationale des Arts in Paris
Die Cité Internationale des Arts in Paris, die von einer französischen Stiftung getragen wird, bietet in 300 Studios Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten.
Gefördert werden jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komponisten und Interpreten), die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind.
Interessierte, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes ebenfalls bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben" (...)