Einreichungsfrist: 15. Oktober eines jeden Jahres


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Um internationale Kooperationsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst und damit die globale Vernetzung von Kulturschaffenden zukünftig noch stärker zu fördern, startet das Goethe-Institut einen neuen Projektfonds. Ab dem 1. März 2021 können sich Künstler*innen, Kurator*innen und Kunstvermittler*innen aus Deutschland und dem Ausland gemeinsam mit ihren Projektideen für die erste Bewerbungsrunde bewerben. Die erste Antragsfrist endet am 15. April 2021. Die Fördersumme beträgt bis zu 25.000 Euro pro Projekt.

Der neue Fonds des Goethe-Instituts fördert die Entwicklung von Ausstellungen und anderen Projekten sowie diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung sowie interdisziplinäre Projekte. Damit ergänzt der Fonds den seit 2016 bestehenden Internationalen Koproduktionsfonds, der sich hauptsächlich an länderübergreifende Kooperationsprojekte in den Bereichen Theater, Tanz, Performance und Musik richtet.

Auf den Projektfonds Bildende Kunst können sich professionell arbeitende Künstler*innen, Kurator*innen und Kulturschaffende bewerben, wobei eine*r der Projektpartner*innen außerhalb Deutschlands leben und arbeiten muss. Zu den Bewerbungskriterien gehören neben der Qualität des Vorhabens u.a. die zu erwartende Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse, der Gegenwartsbezug der Thematik, die Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie die Inklusivität des Projekts. Zusätzlich sollte eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung, etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorliegen. Projekte zwischen Partner*innen aus Deutschland und Transformationsländern sowie dem globalen Süden werden bevorzugt. Die Bewerbung erfolgt auf Englisch.

Die maximale Fördersumme für einzelne Projekte beträgt 25.000 Euro. Ein Gremium aus externen Expert*innen und Vertreter*innen des Goethe-Instituts entscheidet über die Förderung.

Jährlich finden zwei Bewerbungsphasen statt. Die Antragsfrist für das laufende Jahr ist jeweils der 15. April, der 15. Oktober für das folgende Jahr. Anträge für die erste Bewerbungsrunde bis 15. April 2021 können ab dem 1. März 2021 über das elektronische Antragsportal des Goethe-Instituts auf Englisch eingereicht werden.