Programm Kreatives Europa - Teilprogramm Kultur

Die Europäische Union unterstützt mit dem Programm Kreatives Europa (Laufzeit 2021 bis 2027) auch kulturelle und kreative Projekte, welche die gemeinsamen europäischen Wurzeln, die kulturelle Vielfalt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern.

Das Gesamtprogramm ist in zwei Teilbereiche gegliedert: KULTUR und MEDIA. Darüber hinaus gibt es den übergreifenden Förderbereich CROSS SECTOR.

Das Budget von Kreatives Europa beträgt für die neue Förderperiode insgesamt 2,44 Milliarden und liegt damit um fast eine Milliarde Euro über dem des Vorgängerprogramms. Auf das Teilprogramm Kreatives Europa KULTUR entfallen 804 Millionen Euro.

Die Hauptmaßnahmen des Teilprogramms KULTUR sind u.a. Förderungen für europäische Kooperationsprojekte, Netzwerke und Plattformen.

Generell gilt, dass Kooperationsprojekte eine besondere Relevanz auf europäischer Ebene haben müssen, bilaterale oder regionale Vorhaben werden nicht gefördert. Im Sinne einer intensiven, grenzüberschreitenden europäischen Zusammenarbeit müssen immer mehrere Projektpartner*innen in die Konzeption und Organisation eines Projektes involviert sein.


Im Bereich der Förderung von Kooperationsprojekten können Anträge in drei Kategorien gestellt werden:

  • Kleine Kooperationsprojekte mit mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Diese können mit maximal 80% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden, Gesamtzuschuss maximal 200.000 Euro.
  • Mittlere Kooperationsprojekte mit mindestens 5 Kultureinrichtungen aus mindestens 5 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Diese können mit maximal 70% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden, Gesamtzuschuss maximal 1 Million Euro.
  • Große Kooperationsprojekte mit mindestens 10 Kultureinrichtungen aus mindestens 10 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern. Diese können mit maximal 60% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden, Gesamtzuschuss maximal 2 Million Euro.


Antragberechtigte Organisationen müssen bestimmte rechtliche Kriterien erfüllen und ihren Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land haben. Einzelpersonen können keine Anträge einreichen. Das Projektpartnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung, dem/ der Projektkoordinator*in, sowie weiteren Kultureinrichtungen, die als Partner fungieren.

Die Projektanträge werden bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) eingereicht, die der Kontrolle der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission unterliegt. Die formelle Prüfung der Anträge erfolgt durch die EACEA, die inhaltliche Beurteilung durch eine europäische Expert*innenjury.


CulturEU - Interaktiver Leitfaden zu Finanzierungsmöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor

Im November 2021 hat die Europäische Kommission den interaktiven Leitfaden CulturEU zu Finanzierungsmöglichkeiten für den Kultur- und Kreativsektor veröffentlicht.

CulturEU ist eine gemeinsame Anlaufstelle für EU-Finanzierungen, die insgesamt 75 Finanzierungsmöglichkeiten aus 21 verschiedenen EU-Programmen, von Kreatives Europa und Horizont Europa bis zu den Strukturfonds und InvestEU, umfasst.

CulturEU soll regelmäßig mit den neuesten Informationen über neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aktualisiert werden und ab Anfang 2022 in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen.


Kontaktstelle Creative Europe Desk

Wir empfehlen, vor der Antragstellung Kontakt zum Informations- und Beratungsservice des Creative Europe Desk Kultur (CED) in Bonn aufzunehmen. Als nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union begleiten die Expert*innen des CED deutsche Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativsektor bei der Antragsstellung, vernetzen europäische Kulturorganisationen und unterstützen die Sichtbarkeit geförderter Projekte.

Auf der Website des CED finden sich detaillierte Informationen zum Teilprogramm KULTUR von Kreatives Europa, zu den jeweils aktuellen Ausschreibungen wie auch zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Antragstellung. Darüber hinaus informiert der CED über Fördermöglichkeiten für den Kultursektor mit Hilfe weiterer EU-Programme.

Creative Europe Desks gibt es in allen am Programm teilnehmenden Ländern, zurzeit 40.


Website Europa fördert Kultur

Ein gemeinsames Projekt des Creative Europe Desk KULTUR Deutschland und des Creative Europe Desk Austria ist die Website Europa fördert Kultur. Herausgeberin und Projektträgerin ist die Kulturpolitische Gesellschaft.

Die Seite informiert detailliert über EU-Förderprogramme, die neben dem Programm Kreatives Europe auch für kulturelle Projekte relevant sind. Eine wichtige Rolle spielen dabei die sog. Strukturfonds. Insbesondere in der Förderung der regionalen Entwicklung durch den Europäischen Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) kam der Kultur in den vergangenen Jahren eine zunehmend gewichtige Funktion zu (siehe auch der erläuternde Beitrag von Sylvia Amann zum IGBK-Projekt „Übergänge/ Nachbarschaft“, PDF von 2019).


 Culture Moves Europe

Culture Moves Europe ist eine im Rahmen des Creative-Europe-Programm finanzierte Förderung der Mobilität von Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden.

Im Anschluss an die erfolgreiche i-Portunus Pilotphase bietet das Programm für Menschen aus allen Creative-Europe-Mitgliedsländern (aktueller Stand von April 2023) die Möglichkeit, sich auf individuelle Mobilitätsförderungen oder Aufenthaltsförderungen zu bewerben.

Das Programm läuft noch bis 2025 und umfasst folgende Sparten: Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, literarische Übersetzung, Musik, sowie darstellende und bildende Künste.