Appell: Senkung des geforderten Mindesteinkommens

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.

Am Freitag, den 15. Mai 2020, wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Grundrente erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Das ist gut so, denn je eher ein richtiger Schritt in Richtung einer Verbesserung der Altersversorgung kommt, desto besser.

Aber: Sollten die Bedingungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Bezug von Grundrente bleiben, werden viele Kreative nichts davon haben. Denn einen Anspruch auf Grundrente, einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, gibt es nur für die Monate der mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, in denen ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet wurde. Angesichts prekärer und schwankender Einkommensverhältnisse werden viele Kreative dieses Mindesteinkommen gar nicht oder nur in wenigen Monaten erreichen!

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert deshalb gemeinsam mit mehr als 45.000 Mitunterzeichner*innen und anderen Kunst- und Kulturverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch die IGBK hat diesen Appell unterzeichnet, so wie auch der Deutsche Künstlerbund, das Internationales Künstlergremium (IKG), die Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di, ProQuote Film u.v.w.

Der Appell kann hier auf der Website des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler mitunterzeichnet werden. (Stand 11.05.2020)