Eingabehilfen öffnen

Culture Action Europe hat gemeinsam mit Mitgliedern einen "Sector Blueprint" für eine "Artists' Charter" der EU vorgelegt. | Oktober 2026



Es geht um faire Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen für Künstler*innen und Kreative in Europa sowie um soziale Absicherung. Aber welche Kompetenzen hat die EU hier überhaupt, und welche sollte sie haben? Auch die IGBK hat sich über die IAA Europe an dieser “Action Group on Working Conditions" beteiligt.

Grundlegende Leitlinien und Prinzipien für den Kunst- und Kreativsektor
Für Mitte 2027 hat die Europäische Kommission eine "EU Artists‘ Charter" angekündigt, in der grundlegende Leitlinien und Prinzipien für den Kunst- und Kreativsektor in Europa festgehalten werden sollen. Die "Action Group on Working Conditions", der rund 40 Mitglieder von Culture Action Europe angehören, hat nun auf nahezu 60 Seiten einen Entwurf für diese Charta vorgelegt und begründet.

Drei Bereiche werden in diesem "Blueprint" behandelt: "fair pay, fair share, fair system".

Die Arbeit an dem Dokument war teilweise herausfordern, denn in vielen angesprochenen Bereichen hat die EU selbst keine Kompetenzen. Auch manche Kulturverbände und lokale Akteur*innen wollen ihre Autonomie gesichert sehen.

Lesen Sie hier auf der Culture-Action-Europe-Website einen begleitenden Artikel, dort liegt auch das Dokument zum Download bereit.

Freiwilligkeit und Selbstverantwortung auf den verschiedenen Ebenen
Eine EU Artists‘ Charter kann selbst keine neuen rechtlichen Verpflichtungen schaffen oder bestehende Gesetze ändern. Sie kann jedoch Prinzipien festhalten und dabei auf Freiwilligkeit und Verantwortungsbereitschaft setzen.

Dafür definiert das Papier verschiedene Gruppen bzw. Ebenen, auf denen Handlungen und Zuständigkeiten bestehen:
1) nationale und 2) regionale Behörden, 3) Fördernde, 4) Arbeitgeber*innen und andere Einrichtungen, die Künstler*innen beschäftigen, 5) Branchenverbände, 6) Bildungseinrichtungen sowie 7) Künstler*innen selbst und Beschäftigte im Kultur- und Kreativsektor.

Die herausragende Position von Künstler*innen
Für die IAA Europe und die IGBK war es besonders wichtig, bereits in der Präambel des Charter-Entwurfs klarzustellen, dass Künstler*innen hier eine besondere Position innehaben und ihre Arbeit nicht in jeder Hinsicht mit der anderer Beschäftigter und Kreativer in der Kunst- und Kulturbranche gleichgesetzt werden kann.
Sie sind die Schöpfer*innen der künstlerischen Werke und arbeiten in den allermeisten Fällen solo-selbstständig bei sehr prekärer sozialer Absicherung. Außerdem gehören zu einer Artists Charter nicht nur wirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte. Auch die künstlerische Freiheit und Autonomie müssen in der Charter berücksichtigt werden.


↑