STIFTUNG KUNSTFONDS / Deutschland
Einreichungsfrist: 31-Mai-2026
Kategorie: Projektförderung
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich bis zum 31. Mai 2026 (24 Uhr) um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben.
max. 30.000 Euro, min. 10.000 Euro, 10% Eigenanteil
Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% der Gesamtausgaben.
Das Programm wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügungstellung der Mittel durchgeführt.
Bewerbungsgebühr: keine Gebühr angegeben
Altersbeschränkung: keine Angabe
Regionale Beschränkung: nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland können sich bewerben
